Nachstehende Zusatz- GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) sind speziell für
den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und bilden die Grundlage zum Vertragsinhalt:

I. GEWÄHRLEISTUNG *

In allen Fällen der Gewährleistung kann sich der Verkäufer von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht oder im Falle des Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt.
Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung (Laufzeit, KM Leistung…) zu leisten.

II. ERFÜLLUNG

1. Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart.
3. Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Fahrzeug ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Verkäufers. Die Abholfrist beträgt 7 (sieben) Werktage.
4. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine Standgebühr in derHöhe von EUR 10 (zehn) / Tag zu verrechnen; und er haftet für Schäden nur bei grobem Verschulden.

III. ÜBERNAHMEBEDINGUNGEN

1. Abnahmeort bzw. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers in A - 3033 Altlengbach Steinhäusl 1.
2. Der Käufer hat nach Anzeige der Bereitstellung innerhalb der Abholfrist den Kaufgegenstand am Abnahmeort zu prüfen. Mit Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert. Offene Mängel sind sofort bei Übernahme zu rügen.
3. Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist, gehen alle Gefahren auf den Käufer über.

IV. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers . Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten gegen die in der Vollkasko-Versicherung bezeichneten Risiken zu versichern. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, seinen Eigentumsvorbehalt an den Dritten (Geldgeber) abzutreten.
2. Soweit von irgendjemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer sofort zu verständigen.

V. RÜCKTRITT

1. Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer hat dieser eine etwaige Anzahlung zuzüglich einer Verzinsung in der Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank innerhalb von 8 (acht) Tagen an den Käufer zurückzuerstatten und kann keine Kosten verrechnen.
3. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers sowie bei unbegründetem Rücktritt durch den Käufer (Storno) ist der Verkäufer berechtigt, 10 (zehn) Prozent des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen. (Dieser Betrag kann dann innerhalb 1 Jahres als Anzahlung für ein anderes Fahrzeug von carfinder.co.at verwendet werden!)

* VI: PRIVATVERKAUF-VERMITTLUNGSVERKAUF, EXPORT- und BASTLERFAHRZEUGE

Fahrzeuge die im Inserat als Privatverkauf- Vermittlungsverkauf bzw. Export- und Bastlerfahrzeuge deklariert werden, werden unter Ausschluss der Gewährleistung als defekt - unrepariert - bzw. beschädigt verkauft! Nicht fahrbereit und nicht OHNE größere Reparaturen wieder zum Verkehr zuzulassen!